ZIP – Zentrales Instrument zur Prävention und Förderung in der Schuleingangsphase

Vorwort zu ZIP

Im Schuljahr 2015/2016 wurde basierend auf einer Anregung aus dem Oberbergischen Kreis (DEIF) eine erste Fassung der Materialsammlung zur Dokumentation der Präventiven Förderung in der Schuleingangsphase entwickelt.

Ziel war es, den Lehrerinnen und Lehrern Dokumente und Materialien zur Verfügung zu stellen, die einerseits der Absicherung, andererseits aber auch der Entlastung in der alltäglichen Arbeit insbesondere hinsichtlich der individuellen Förderung dienten. Die Dokumente wurden bewusst so angelegt, dass alle am Entwicklungsprozess der Kinder Beteiligten frühzeitig einbezogen wurden und Vereinbarungen stets  schriftlich fixiert werden konnten, um Transparenz und Verbindlichkeit zu gewährleisten.

Diese Materialien, die aus technischen Gründen in einer „zip-Datei“ zusammengefasst werden mussten und daher unter diesem Namen bekannt geworden sind, wurden in den zurückliegenden Wochen und Monaten überarbeitet und ergänzt, und stehen nun in der vorliegenden Fassung online zur Verfügung.

Zielsetzungen und damit verbundene Entlastungsfaktoren

Wir haben uns entschlossen, zentrale Dokumente als Pflichtdokumente für die Beantragung eines AO-SF zu deklarieren. Verbunden sind damit die folgenden Zielsetzungen:

  • Die lückenlose Dokumentation und die damit verbundenen Gespräche erhöhen bei den Sorgeberichtigten die Akzeptanz und Einsicht in die Notwendigkeit, ein AO-SF-Verfahren zu beantragen.
  • Die Dokumente belegen den stetigen Informationsfluss zwischen Schule und Elternhaus bezüglich des Lern- und Entwicklungsstandes einer Schülerin/eines Schülers. Dadurch werden Konflikte, z.B. der Vorwurf des „Nicht-informiert-worden-seins“, zum Zeitpunkt einer möglichen Beantragung minimiert.
  • Ferner reduziert sich durch die Prozessberatung die Beratungszeit zum Zeitpunkt der Beantragung eines AO-SFs.
  • Die ZIP-Datei legt den Schwerpunkt auf die erweiterte individuelle Förderung in der Schuleingangsphase. Dies impliziert vor allem die Möglichkeit der zieldifferenten Förderung von Beginn an und nimmt den Lehrkräfte den Druck, sich an den Kompetenzerwartungen der Lehrpläne orientieren zu müssen.
  • Die Elternberatung und –information erfolgt im Rahmen der Klassenkonferenz, d.h. der Blick auf das Kind ist multiperspektivisch und multiprofessionell. Perspektivvielfalt sowie Multiprofessionalität stärken die Fachlichkeit der Beobachtungen und Erkenntnisse und verschaffen den Lehrkräften eine größere Sicherheit für die Entscheidung zur Beantragung eines AO-SFs.
  • Im Rahmen der AO-SF Beantragung kann auf die schon angefertigten Förderpläne und Gesprächsprotokolle verwiesen werden.
  • Für alle Lehrkräfte im Gemeinsamen Lernen liegen systemunabhängig die gleichen Unterlagen vor; bei Schulwechseln ist somit eine erneute Einarbeitung in die Unterlagen und Abläufe nicht mehr nötig.